- Notfeuer
- Not|feu|er 〈n. 13〉1. zum Zeichen der Notlage angezündetes Feuer, um Hilfe herbeizurufen2. 〈im Volksglauben〉 zum Vertreiben böser Geister, bes. bei Seuchen, angezündetes Feuer
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Not|feu|er, das:a) als Notsignal angezündetes Feuer;b) (im Volksglauben) Feuer, dem heilende Kraft zugeschrieben wird.* * *
Notfeuer,Wildfeuer, ein bei Seuchen, besonders Tierkrankheiten, im volksmedizinischen Heil- und Vorbeugeverfahren eingesetztes Feuer. Dem Notfeuer, das durch Reiben oder Drehen eines Holzstabes, keinesfalls durch Schlagen mit Stein und Zunder erzeugt sein musste, wurde Dämonen vertreibende, Übel abwehrende Kraft zugeschrieben. In der gemeinschaftlichen, zeremoniellen Handlung wurden die Tiere durch das Feuer getrieben, um sie von der Krankheit zu reinigen. Schon im »Indiculus superstitionum et paganarium« (Verzeichnis des Aberglaubens und Heidentums) des 8. Jahrhunderts ist Notfeuer belegt, 742 durch die fränkische Kirche verboten; 1669 wurde es von J. Reiskius wissenschaftlich beschrieben. Noch im 19. Jahrhundert sollten Notfeuer während der Choleraepidemien 1865 in Marseille und 1883 in Kairo den Menschen Hilfe bringen. In Niederdeutschland wurde es vereinzelt bis ins 20. Jahrhundert angewendet.* * *
Not|feu|er, das: a) als Notsignal angezündetes Feuer; b) (Volksk.) (im Volksglauben) Feuer, dem heilende Kraft zugeschrieben wird.
Universal-Lexikon. 2012.